Bundesgesetzblatt

Teil I
2024 Ausgegeben zu Bonn am 27. März 2024 Nr. 109
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
Cannabisgesetz – CanG

Was bedeutet die Legalisierung für dich?

Die wichtigsten Veränderungen für dich und deinen Alltag ab dem 01.04.2024 mit dem Inkrafttreten des CanG.

  • Legalität Der Besitz und Konsum von Cannabis ist legal für Erwachsene ab 18 Jahren. Sprich, Erwachsene werden nicht länger strafrechtlich verfolgt, solange sie sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen bewegen.
  • Erwerb und Anbau Erwachsene dürfen Cannabis über Anbauvereinigungen beziehen und für den Eigenbedarf bis zu drei Cannabis-Pflanzen zuhause anziehen.
  • Mengen 25 Gramm dürfen zu jeder Zeit mitgeführt werden. Zuhause dürfen 50 Gramm gelagert werden. Mengenangaben beziehen sich stets auf das getrocknete Endprodukt.
  • 100 Meter Verbotszone Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Sportstätten, Kitas und ähnliches, ist der Konsum von Cannabis untersagt.
  • Sperrzeiten in Fußgängerzonen In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist das Rauchen in Fußgängerzonen von Innenstädten untersagt.
  • Amnestie Straferlass für vergagene Delikte in Bezug auf Cannabis sind möglich.
  • Qualitätssicherung Durch regulierte Vertriebswege können Konsumenten auf sicherere Produkte zugreifen. Die Gefahr von verunreinigtem oder mit Schadstoffen versehenem Cannabis wird reduziert, da die Produktqualität überwacht wird.
  • Schutz von Minderjährigen Die Legalisierung umfasst strenge Regelungen zum Schutz von Minderjährigen. Besitz und Konsum von Cannabis bleiben für Personen unter 18 Jahren verboten.
  • Reduzierung der Schwarzmarktaktivitäten Mit der Legalisierung und dem regulierten Verkauf von Cannabis wird ein Rückgang der Schwarzmarktaktivitäten und der damit verbundenen Kriminalität erwartet. Dies kann auch zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen.
  • Gesundheitsaufklärung und Prävention Teil der Legalisierung ist auch ein verstärkter Fokus auf Aufklärung und Präventionsmaßnahmen. Konsumenten erhalten mehr Informationen über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und mögliche Risiken.

Das bedeutet die Legalisierung für Anbauvereinigungen

Wir werden eine Lizenz beantragen und können somit frühestens ab dem 01.07.2024 den Betrieb aufnehmen.

  • Jeder Verein ist dazu verpflichtet, ein Konzept für Gesundheits- und Jugendschutz zu entwickeln sowie einen Beauftragten für Suchtprävention zu ernennen. Dieser Beauftragte muss eine entsprechende Schulung absolvieren und regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
  • Jedes Mitglied darf monatlich maximal 50 Gramm vom Verein beziehen. Die Höchstmenge pro Tag liegt bei 25 Gramm.
  • 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm monatlich beziehen. Die THC Höchstgrenze liegt bei 10%.
  • Jedes Mitglied muss mindestens drei Monate im Verein Mitglied bleiben.
  • Maximal eine Mitgliedschaft Mitgliedschaften in mehreren CSCs einer Person sind verboten.
  • Der Verein gilt als gemeinnützig und darf nicht kommerziell Betrieben werden.

Gesetzentwurf

der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
Cannabisgesetz – CanG
Stand 09.10.2023

Gesetzentwurf

der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften

Cannabisgesetz – CanG
Stand 16.08.2023