Das bedeutet die Legalisierung für Anbauvereinigungen
Jeder Verein ist dazu verpflichtet, ein Konzept für Gesundheits- und Jugendschutz zu entwickeln sowie einen Beauftragten für Suchtprävention zu ernennen. Dieser Beauftragte muss eine entsprechende Schulung absolvieren und regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
Jedes Mitglied darf monatlich maximal 50 Gramm vom Verein beziehen. Die Höchstmenge pro Tag liegt bei 25 Gramm.
18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm monatlich beziehen. Die THC Höchstgrenze liegt bei 10%.
Jedes Mitglied muss mindestens drei Monate im Verein Mitglied bleiben.
Maximal eine Mitgliedschaft Mitgliedschaften in mehreren CSCs einer Person sind verboten.
Der Verein gilt als gemeinnützig und darf nicht kommerziell Betrieben werden.